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   AG Hannover, 07.01.2002 - 616 F 7355/00 S   

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AG Hannover, 07.01.2002 - 616 F 7355/00 S (https://dejure.org/2002,21945)
AG Hannover, Entscheidung vom 07.01.2002 - 616 F 7355/00 S (https://dejure.org/2002,21945)
AG Hannover, Entscheidung vom 07. Januar 2002 - 616 F 7355/00 S (https://dejure.org/2002,21945)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 13 Abs. 1 EGBGB; Art. 5 GEF ; Art. 9 Abs. 1 GEF ; Art. 9 Abs. 2 GEF
    Voraussetzungen für die wirksame Eingehung einer Ehe; Vorliegen der materiellen Gültigkeitsvoraussetzungen der Eheschließung für jeden Verlobten im Zeitpunkt der Heirat ; Anforderungen an die Ermittlung des anwendbaren Rechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die wirksame Eingehung einer Ehe; Vorliegen der materiellen Gültigkeitsvoraussetzungen der Eheschließung für jeden Verlobten im Zeitpunkt der Heirat ; Anforderungen an die Ermittlung des anwendbaren Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1116
  • FamRZ 2002, 1117
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81

    Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO

    Auszug aus AG Hannover, 07.01.2002 - 616 F 7355/00
    Hierzu wird auf spezialgesetzliche Regelungen (§ 11 Abs. 2 EheG; a.a.O. Rz. 499 ff.), auf kollisionsrechtliche Regelungen (insbesondere einen Statutenwechsel, a.a.O. Rz. 505 ff., 514 ff.), auf die eigenständige Begriffsbildung in Teilrechtsgebieten (insbesondere im Sozialrecht; zur hinkenden Witwenehe nach der Entscheidung des BVerfG [FamRZ 1983, 251 ff.] a.a.O. Rz. 528, 531 ff.) und auf verfassungsrechtliche Begründungen abgestellt (a.a.O. Rz. 542 ff.; Coester, StAZ 1988, 123, 128 hält die Heilung einer formfehlerhaft geschlossenen Ehe für möglich, wenn ein auf die Eheschließung gerichteter übereinstimmender Wille vorliege, die äußerliche Manifestation durch eine für wirksam gehaltene Trauzeremonie gegeben sei und die Eheleute jahrzehntelang in Gemeinschaft gelebt haben).
  • OLG Köln, 10.05.1993 - 16 Wx 38/93

    Zulässigkeit der Eintragung eines Zusatzes, der Verstorbene sei nicht verheiratet

    Auszug aus AG Hannover, 07.01.2002 - 616 F 7355/00
    Weder ein Übereilungsschutz noch der Publizitätszweck seien für die langjährig gelebte Beziehung bzw. Ehe nicht erforderlich (Staudinger-von Bar/Mankowski, Art. 13 EGBGB Rz. 544 m.w.Nw. zu Rechtsprechung; vergl. AG Kassel, StAZ 1980, 155, 156; ausführlich OLG Hamburg, FamRZ 1981, 356 ff. m. zust. Anm. Bosch S. 360; OLG Köln FamRZ 1994, 891 f. [OLG Köln 10.05.1993 - 16 Wx 38/93] ).
  • BGH, 14.07.1966 - IV ZB 243/66

    Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses

    Auszug aus AG Hannover, 07.01.2002 - 616 F 7355/00
    Die materiellen Gültigkeitsvoraussetzungen der Eheschließung müssen für jeden Verlobten im Zeitpunkt der Heirat vorliegen (BGH NJW 1966, 1811, 1813 [BGH 14.07.1966 - IV ZB 243/66] ; Palandt-Heldrich, 61. Aufl., Art. 13 EGBGB Rz. 4; FA-FamR-Rausch, 3. Aufl., 15. Kap. Rz. 29).
  • KG, 07.06.1989 - 18 U 2625/88

    Anwendbarkeit des türkischen Zivilgesetzbuches (ZGB) auf in Deutschland lebende

    Auszug aus AG Hannover, 07.01.2002 - 616 F 7355/00
    Daher sollte das Mindestheiratsalter nach dieser Ansicht mindestens 15 Jahre betragen, wie es der körperlichen und geistigen Entwicklung angemessen erscheint und den untersten Altersgrenzen in Europa entspricht (a.a.O. Rz. 203; MünchKomm-Coester 3. Aufl., Art. 13 Rz. 27 hält das Alter von 16 Jahren für vorzugswürdig; vergl. KG FamRZ 1990, 45, 46 ).
  • OLG Hamburg, 06.11.1987 - 2 W 44/85
    Auszug aus AG Hannover, 07.01.2002 - 616 F 7355/00
    Die Unterscheidung zwischen einer Nichtehe (vergl. hierzu OLG Karlsruhe StAZ 1994, 286, 287; OLG Hamburg StAZ 1988, 132, 134), einer aufhebbaren oder zu scheidenden Ehe sind nach dem Heimatrecht zu beurteilen (Henrich, Internationales Familien recht, 2. Aufl., § 1 VII (S. 38); Staudinger von Bar/Mankowski Art. 13 EGBGB Rz. 438).
  • OLG Hamburg, 21.02.1980 - 16 UF 3/80
    Auszug aus AG Hannover, 07.01.2002 - 616 F 7355/00
    Weder ein Übereilungsschutz noch der Publizitätszweck seien für die langjährig gelebte Beziehung bzw. Ehe nicht erforderlich (Staudinger-von Bar/Mankowski, Art. 13 EGBGB Rz. 544 m.w.Nw. zu Rechtsprechung; vergl. AG Kassel, StAZ 1980, 155, 156; ausführlich OLG Hamburg, FamRZ 1981, 356 ff. m. zust. Anm. Bosch S. 360; OLG Köln FamRZ 1994, 891 f. [OLG Köln 10.05.1993 - 16 Wx 38/93] ).
  • KG, 21.11.2011 - 1 W 79/11

    Kinderehe: Beurkundung einer im Libanon geschlossenen Ehe zwischen einer

    Dahingestellt bleiben kann, ob und nach welchem Zeitraum eine gelebte und von beiden Parteien als wirksam betrachtete Ehe trotz ursprünglich fehlender Ehefähigkeit im deutschen Rechtskreis als wirksam betrachtet werden kann (vgl. AG Hannover, FamRZ 2002, 1116).
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